BlockBeats Nachrichten, 7. Februar 2026: Die China Securities Regulatory Commission veröffentlicht das Dokument [2026] Nr. 1: „Regelungsleitlinien für die Emission von Asset-Backed Securities Token im Inland auf dem Ausland“ (im Folgenden „Leitlinien“). Diese treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Leitlinien verfolgen eine „strenge Regulierung“ gegenüber der Emission von RWA (Real World Asset)-Tokenisierungsprodukten, die auf inländischen Vermögenswerten basieren und im Ausland ausgegeben werden (insbesondere Token, die Asset-Backed Securities ähneln). Im Wesentlichen sind sie Teil der „strengen Kontrolle im Ausland“ und zielen darauf ab, Spekulationen, grenzüberschreitende Risiken und illegale Finanzaktivitäten zu verhindern. Die wichtigsten Inhalte sind wie folgt:
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Der Begriff „Inland-Vermögenswerte, die im Ausland Asset-Backed Securities Token ausgeben“ bezieht sich auf Aktivitäten, bei denen auf der Grundlage inländischer Vermögenswerte oder damit verbundener Vermögensrechte Cashflows zur Rückzahlung verwendet werden, wobei Verschlüsselungstechnologie und Distributed Ledger oder ähnliche Technologien genutzt werden, um tokenisierte Beteiligungszertifikate im Ausland auszugeben.
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Bei der Emission von Asset-Backed Securities Token im Ausland auf Basis inländischer Vermögenswerte müssen die einschlägigen Gesetze, Verwaltungsverordnungen und politischen Vorgaben zu grenzüberschreitenden Investitionen, Devisenverwaltung, Netz- und Datensicherheit strikt eingehalten werden. Es sind die erforderlichen Genehmigungs-, Registrierungs- oder Sicherheitsüberprüfungsverfahren der zuständigen Aufsichtsbehörden durchzuführen, ohne die nationalen Interessen und die öffentliche Ordnung zu gefährden.
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Direkt untersagte Fälle umfassen: Vermögenswerte oder Subjekte, die ausdrücklich durch den Staat für die Kapitalmarktfinanzierung verboten sind; Vermögenswerte, die die nationale Sicherheit gefährden könnten (wie vom Staatsrat festgestellt); strafrechtliche Vergehen in den letzten 3 Jahren wie Korruption, Bestechung, Unterschlagung, Veruntreuung, Marktordnungsstörungen (einschließlich der kontrollierenden Aktionäre und tatsächlichen Kontrolleure); laufende Ermittlungen (Verdacht auf Straftaten oder schwerwiegende Verstöße, ohne abschließendes Ergebnis); Vermögenswerte mit erheblichen Eigentumsstreitigkeiten oder rechtlich nicht transferierbaren Vermögenswerten; Verstöße gegen die negativen Listen für inländische Asset-Securitization.
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Die China Securities Regulatory Commission wird die inländische Emission von RWA-Tokenisierungsprodukten im Ausland gemäß den gesetzlichen Vorschriften streng überwachen. Vor Aufnahme entsprechender Geschäfte muss die inländische Einheit, die die zugrunde liegenden Vermögenswerte kontrolliert (im Folgenden „Inländische Registrierungsstelle“), bei der China Securities Regulatory Commission eine Registrierung vornehmen, die erforderlichen Berichte, vollständigen Emissionsunterlagen im Ausland und andere relevante Materialien einreichen, um die Informationen über die inländische Registrierungsstelle, die zugrunde liegenden Vermögenswerte und das Emissionskonzept vollständig darzulegen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften wird die Registrierung durch die China Securities Regulatory Commission abgelehnt. Nach Abschluss der Registrierung muss die inländische Registrierungsstelle bei wesentlichen Ereignissen unverzüglich die China Securities Regulatory Commission informieren.